Schwangerschaft

Gerne begleiten wir Sie mit Rat und Tat sowohl vor, während als auch nach einer Schwangerschaft. Unsere Praxisgemeinschaft Gyné Lang ist das ganze Jahr geöffnet, was eine kontinuierliche und kompetente Betreuung ermöglicht. Unsere Prinzipien:

  • Die Schwangerschaft ist keine Krankheit, soll aber medizinisch optimal betreut werden.
  • Schwangerenvorsorge, insbesondere vorgeburtliche Untersuchungen, sind einem raschen Wandel unterworfen. Schriftliche Unterlagen - insbesondere zu vorgeburtlichen Untersuchungen - veralten sehr rasch, weshalb wir für unsere Patientinnen diese Online-Dokumentation aufgesetzt haben und laufend pflegen.
  • Die schwangere Frau muss, nach sorgfältiger Information durch unser Team, etliche Entscheidungen treffen: welche vorgeburtlichen Untersuchungen, welche Impfungen möchten Sie? Wo und wie soll die Geburt stattfinden? Auf dem Gebiet der vorgeburtlichen Untersuchungen schreibt uns das Schweizer Gesetz über genetische Untersuchungen am Menschen (GUMG) eine schriftliche Aufklärung vor. Wir werden Sie deshalb bitten, uns mit Unterschrift zu bestätigen, dass Sie unsere Online-Dokumentation gelesen und verstanden haben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.
     

SYMPTOME DER ENDOMETRIOSE SCHWANGERSCHAFT: INFORMATIONSBLATT DER SCHWEIZER GYNÄKOLOGEN ÜBER DIE VORGEBURTLICHE UNTERSUCHUNG (PRÄNATALDIAGNOSTIK)

Das folgende Informationsblatt wurde 2017 von der Kommission für Qualitätssicherung der Gesellschaft der Schweizer Gynäkologen (gynécologie suisse) sowie der Juristin der Schweizerischen Patientenorganisation SPO erarbeitet. Es fasst die Rechtslage in der Schweiz punkto Pränataldiagnostik zusammen; die Schwangere hat zahlreiche Rechte, insbesondere jenes auf abgestufte, qualifizierte Beratung, und soll sich gemäss ihren persönlichen Wertmassstäben zwischen den beiden Extremen «ich will alles wissen, was man heute untersuchen kann» und «ich will nichts wissen und akzeptiere mein Kind so, wie es ist» positionieren.

Geburtstermin

WANN ERWARTE ICH DAS BABY?

Da der Zeitpunkt des Eisprungs, das heisst der Befruchtung (Konzeptionstermin), meist nicht genau bekannt ist, basieren die Berechnungen der Schwangerschaftsdauer auf dem ersten Tag der letzten Menstruation. Es werden also immer die beiden Wochen vor der Befruchtung mitgezählt und der Beginn der Schwangerschaft ab der letzten Periode berechnet. Danach dauert eine Schwangerschaft 280 Tage, das entspricht zehn Schwangerschaftsmonaten (Mondmonate zu je 28 Tagen) oder neun Kalendermonaten, bzw. 40 Wochen.
 

WIE LANGE DAUERT EINE SCHWANGERSCHAFT?

Tatsächlich dauert eine Schwangerschaft durchschnittlich 266 Tage. Zum berechneten Termin kommen jedoch nur vier Prozent der Kinder zur Welt, innerhalb von einer Woche um den errechneten Geburtstermin (EGT) herum 26 Prozent und innerhalb von drei Wochen um den errechneten Geburtstermin 95 Prozent.
 

WIE BERECHNE ICH DEN GEBURTSTERMIN?

Geben Sie den ersten Tag Ihrer letzten Menstruation ins erste Feld ein: Tag Punkt Monat Punkt Jahr (Beispiele: 5.1.08, 05.01.2008).

Vom ersten Tag der letzten Menstruation gerechnet, dauert die Schwangerschaft 40 Wochen (280 Tage). Da sich Mutter Natur nicht wie eine Quarzuhr verhält, kommen aber nur 3% der Kinder tatsächlich am Tag des Geburtstermins zur Welt. 95% der Kinder werden in der Zeit zwischen 38 und 42 vollendeten Wochen geboren (also Geburtstermin plus/minus zwei Wochen).

Ist Ihr Zyklus länger oder kürzer als 28 Tage, kommt Ihr Kind entsprechend später bzw. früher zur Welt (bei einem Zyklus von 35 Tagen also 7 Tage später). Wenn Sie das Datum der Empfängnis wissen, rechnen Sie 14 Tage zurück und nehmen dieses Datum als das Datum der letzten Menstruation. In jedem Fall werden wir den Geburtstermin zwischen der 8. und 12. Schwangerschaftswoche mit Ultraschall überprüfen.

Wir wünschen Ihnen für Schwangerschaft und Geburt alles Gute!
 

RECHNER FÜR DIE BESTIMMUNG DES GEBURTSTERMINS

Geben Sie den ersten Tag Ihrer letzten Menstruation ins erste Feld ein: z.B. Beispiel 5.1.19.

Letzte Periode (T.M.J)

Wie weit bin ich heute ?

Geburtstermin

Geburtsablauf

Die Geburt ist ein prägendes Ereignis für alle Beteiligten. Moderne Geburtshilfe ist in der Lage, das Risiko für Mutter und Kind auf ein Minimum zu senken und die Geburtsschmerzen in jeder Situation zu lindern oder ganz zu eliminieren. In der individuellen Atmosphäre einer Privatklinik finden Sie Geborgenheit und haben die Spitzenmedizin doch jederzeit abrufbar (Narkosearzt, Periduralanästhesie, Notfall-Kaiserschnitt, Kinderarzt).
 

WANN SOLL ICH IN DIE KLINIK EINTRETEN?

  • Bei regelmässigen, kräftigen Wehen. Gerade bei der ersten Schwangerschaft ist es nicht immer einfach, zwischen Vorwehen und Geburtswehen zu unterscheiden. Geburtswehen kommen alle 10 Minuten und sind in der Regel so stark, dass man während der Wehe nicht sprechen kann.
  • Bei Blasensprung. Dabei entleert sich plötzlich (milchige) Flüssigkeit aus der Scheide.

Falls Sie unsicher sind, rufen Sie jederzeit die diensthabende Hebamme an.

Hirslanden - Klinik Hirslanden, Zürich
Direktwahl Hebamme: 044 387 35 61

Hirslanden - Klinik im Park, Zürich
Direktwahl Hebamme: 044 209 22 42

Pyramide - Klinik Lang, Zürich

MÖGLICHKEITEN DER SCHMERZLINDERUNG

Geburtswehen sind schmerzhaft, aber keine Schwangere kann voraussagen, wie gut sie die Wehen wird «verarbeiten» können. Allgemein empfehle ich, ohne allzu feste Vorsätze in die Geburt hineinzugehen (ich will auf keinen/jeden Fall dies oder jenes). Viele Gebärende berichten nämlich, dass die Geburt ganz anders wurde als erwartet (dies heisst nicht unbedingt schlimmer!).

  • Zäpfchen, Tabletten, homöopathische Mittel
  • Injektion (Spritze) von Schmerzmitteln in die Vene oder in den Muskel
  • Teilnarkose (Rückenmarknarkose, Periduralanästhesie = PDA, Epiduralanästhesie = EDA). Wirksamste Schmerzlinderung, wobei die Gebärende dank neuen Medikamenten ihre Beine nach wie vor spürt und oft auch kürzere Strecken gehen kann. Siehe Bild.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre «Regionalanästhesie zur Schmerzlinderung bei der Geburt» der Schweiz. Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.

Folgendes Bild ist aus der Broschüre

Regionalanästhesie zur Geburt («Teilnarkose», Peri- bzw. Epiduralanästhesie, PDA, EDA)
Regionalanäshetie zum Kaiserschnitt (Spinalanästhesie)

Teilen Sie der Hebamme mit (nicht zu spät!), wenn Sie eine Schmerzlinderung brauchen! Welche Art Schmerzlinderung in der momentanen Situation die beste ist, wird Ihnen die Hebamme empfehlen; sie wird bei Bedarf jederzeit mit mir Rücksprache nehmen.

Haben Sie Angst vor Ihrer Geburt? Sprechen Sie mich bitte bei der nächsten Kontrolle unbedingt darauf an! Ich werde alles versuchen, um Ihnen die Angst zu nehmen.
 

ENTSPANNUNGSBAD - WASSERGEBURT

Lauwarmes Wasser wirkt entspannend und schmerzlindernd; der Auftrieb im Wasser trägt den Körper der Gebärenden. In der Eröffnungsperiode des Muttermundes ist ein Bad deshalb häufig von Vorteil. Wenn bestimmte geburtshilfliche Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Gebärende auch für die folgende Austreibungsperiode (Presswehen) und die Geburt selbst im Wasser bleiben. Die Wassergeburt ist risikolos, wobei einige Regeln beachtet werden müssen. Das Kind kann nicht ertrinken, weil das Signal zum ersten Atemzug erst gegeben wird, wenn die Gesichtshaut mit Luft in Berührung kommt. Deshalb wird das Kind vollständig unter Wasser entwickelt und dann aus dem Wasser gehoben.
 

GEBÄRHALTUNG

Auch hier gilt: keine festen Vorsätze, sondern aus der Situation heraus die bequemste Stellung wählen. Es gibt viele Möglichkeiten:

  • Gebärbett (halbsitzend)
  • Maya-Hocker (kleiner Schemel am Boden)
  • Roma-Rad (eine Art Schaukel)
  • Gebärwanne (siehe vorherigen Abschnitt)
     

NORMALE GEBURT

Im Vergleich zu den meisten Tierarten ist die Geburt beim Menschen relativ kompliziert. Einerseits ist der Kopf im Laufe der Evolution infolge des Gehirnwachstums relativ gross geworden im Vergleich zum Körper, andererseits beschreibt der Geburtsweg einen Knick um 90 Grad. Dieser Knick kam zustande, als unsere Vorgänger von der Fortbewegung auf allen vieren zum aufrechten Gang wechselten.

Eintreten des Köpfchens ins Becken. Dabei muss es quer eingestellt sein, d.h. die Augen des Kindes schauen nach links oder nach rechts.

Tiefertreten des Köpfchens, Beugung im Nacken und Drehung des Gesichts zum Boden hin.

Durchtritt des Köpfchens unter dem Schambein (helles Oval) in maximal gebeugter Stellung.

Das Köpfchen ist geboren. Es folgt dann eine weitere Drehung um 90 Grad zur Geburt der Schultern und des übrigen Körpers.

DAMMSCHNITT

In der letzten Geburtsphase wurde früher fast routinemässig der Damm seitlich eingeschnitten, um den Durchtritt des kindlichen Köpfchens zu beschleunigen und zu erleichtern. Dieser Dammschnitt (Episiotomie) wird heute viel selektiver eingesetzt:

  • dem Kind zuliebe: bei "schlechten" (langsamen) Herztönen, um die Geburt rascher zu beenden
  • der Mutter zuliebe: um ein unkontrolliertes Einreissen des Damms zu verhindern (beispielsweise bei grossem Köpfchen und straffem Damm)

Ärzte wie Hebammen sind in den Kliniken, in denen ich arbeite, durchwegs bestrebt, durch sorgfältigen Dammschutz möglichst ohne Dammschnitt auszukommen. Sollte dabei ein kleiner Dammriss auftreten, so heilt dieser mindestens so gut wie ein Schnitt.
 

SAUGGLOCKEN- UND ZANGENGEBURT

Ist der Muttermund vollständig eröffnet und das kindliche Köpfchen fast geboren, kann die Geburt mit einem Instrument "beendet" werden. Dies ist bei zu langsamen Herztönen des Kindes oder bei Erschöpfung der Mutter sinnvoll. Entweder mit der Saugglocke (Vakuum) oder mit der Zange (Forceps) wird schonend am kindlichen Köpfchen gezogen, bis es geboren ist und der übrige Körper normal entwickelt werden kann. Angst vor Saugglocke und Zange sind unbegründet; die Kunst der Geburtshilfe besteht darin, diese Instrumente gezielt, ohne Gewalt und ohne Schaden von Mutter und Kind einzusetzen.
 

Saugglocken-Geburt

Wenn der Muttermund vollständig eröffnet ist und die Geburt beendet werden sollte (weil die Mutter erschöpft ist oder die Herztöne des Kindes langsamer werden), wird die Saugglocke und (heute viel seltener) die Zange eingesetzt. Die Saugglocke ist ein flexibler Silikonschlauch, der sich dem Köpfchen des Kindes anpasst und mit einer Vakuumpumpe verbunden wird.

Einführen der Saugglocke und Anlegen am führenden Teil des Köpfchens. Das Köpfchen wird nun durch wippende Bewegungen hinuntergezogen.

Führen des Köpfchens in einer Bogenbewegung unter dem Schambein hindurch. Die linke Hand des Geburtshelfers schützt dabei den Damm.

ZANGENGEBURT

Läuft prinzipiell gleich ab wie die Saugglocken-Geburt. Die beiden Zangenblätter werden wie ein schützender Käfig um das Köpfchen des Kindes gelegt. Auch hier wird das Köpfchen mit sanften, nach links und rechts wippenden Bewegungen entwickelt.

WOCHENBETT

Das Wochenbett (die ersten sechs Wochen nach der Geburt) ist eine intensive Zeit der Anpassung und Rückbildung. Gönnen Sie sich etwas Ruhe und Erholung, verschicken Sie die Geburtskärtchen nicht zu früh, schicken Sie zu lange bleibende Besucher höflich nach Hause! Etwa drei Tage nach der Geburt setzt die Produktion der Muttermilch voll ein (sog. Milcheinschuss). In dieser Zeit sind die Wöchnerinnen häufig traurig, reizbar, weinen wegen Kleinigkeiten. Dieser sogenannte Baby-Blues ist eine absolut normale Erscheinung und hängt wahrscheinlich mit der hormonellen Umstellung zusammen. Im Gegensatz dazu entsteht die Wochenbett-Depression meistens aus chronischer Erschöpfung und Schlafentzug heraus, weshalb ich jeder Wöchnerin dringend ans Herz lege, zuhause einen Rhythmus mit Mittagsschlaf zu finden.

Wie lange soll man im Spital bleiben? Je nach Situation 3-7 Tage, wobei weniger die Art der Geburt eine Rolle spielt als der Umstand, ob man das erste Mal geboren hat. Insbesondere nach der ersten Geburt soll man die Gelegenheit nutzen, von den Wochenbettschwestern möglichst viele Tips zum Stillen und zur Säuglingspflege zu erhalten. Die Schlusskontrolle in der Praxis empfehlen wir sechs bis acht Wochen nach der Geburt; bei dieser Gelegenheit wird wieder der Krebsabstrich vorgenommen und die Empfängnisverhütung besprochen.

Krankenkassen und Wahl der Versicherungsart

Es ist heute nicht einfach, den Überblick über die verschiedenen Versicherungen und ihre Modelle zu behalten. Viele Spezialmodelle werden angeboten, mit der Absicht individuelle Lösungen zu finden. Diese sind meist sehr kompliziert und versagen aus meiner Erfahrung sehr häufig genau dann, wenn man die Versicherung brauchen würde. Aus diesem Grund versuche ich Ihnen hier Tips zur Wahl Ihrer Versicherung zu geben:
 

1. ALLGEMEIN ODER ZUSATZVERSICHERT

Allgemeinversicherung
Alle in der Schweiz lebenden Personen müssen eine allgemeine Krankenversicherung bei einer anerkannten Versicherung abgeschlossen haben. Diese muss alle Gesundheitskosten im ambulanten Bereich (also auch alle Leistungen in der Arztpraxis) und im öffentlichen Spital in der allgemeinen Abteilung übernehmen.

Privatversicherung
Für eine Behandlung im Spital kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Man unterscheidet zwischen der halbprivaten und der privaten Zusatzversicherung. Mit der privaten Versicherung werden alle anfallenden Kosten in allen Spitälern (öffentlich oder privat) inklusive der Arztkosten bezahlt, der Aufenthalt ist in einem Einerzimmer vorgesehen.  Diese Variante ist zwar die teuerste, dafür aber die sicherste Versicherungsart, bei der Sie im Schadenfall keine Überraschungen erleben. Mit der Wahl einer hohen Franchise kann die monatliche Prämie deutlich reduziert werden.

Halbprivatversicherung
Mit der Halbprivatversicherung sind die Kosten auf der halbprivaten Abteilung gedeckt, was meist einem Aufenthalt in einem 2er-Zimmer entspricht. Aber nicht alle Spitäler haben die entsprechenden Verträge in dieser Versicherungsklasse abgeschlossen und so kommt es immer wieder vor, dass eine Operation in einem Spital organisiert wird und danach die Mitteilung der Versicherung kommt, dass diese Operation in diesem Spital nicht bezahlt wird.

Bei den Arzttarifen  im halbprivaten Bereich bestehen im Kanton Zürich keine Verträge zwischen den Ärzten und den Kassen. Diese wurden vor 15 Jahren von den Krankenkassen gekündigt. Der damals geltende offizielle Tarif wurde seither von Ärzteseite ohne Teuerungszulage belassen. Trotzdem haben die Kassen die Leistungen kontinuierlich noch gekürzt was zur Folge hat, dass Patienten bis zu 20% der Arztkosten zusätzlich zur gewählten Franchise selber bezahlen müssen.

Da die Kapazität an 1er-Zimmern in allen Spitälern knapp ist, ist es meist nur schwer möglich, im Spital durch Zahlen eines Aufpreises von einem 2er- in ein 1er-Zimmer zu wechseln.

Die Halbprivatversicherung ist dann geeignet, wenn man die Vorzüge einer Privatbehandlung absichern möchte, die Prämie aber mit dem Kompromiss, in einem 2er-Zimmer behandelt zu werden und ev. einen Teil der Arztkosten selber tragen zu müssen, so tief als möglich halten möchte. Beim Abschluss einer solchen Versicherung ist darauf zu achten, dass man möglichst keine Beschränkung der Spitalwahl eingeht, da diese auch nachträglich immer wieder korrigiert werden und so unliebsame Überraschungen entstehen können.
 

2. ZUSATZVERSICHERUNG UND SCHWANGERSCHAFT

Sind Sie einmal schwanger, ist es unmöglich, für diese Schwangerschaft oder Geburt noch eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Planen Sie also eine Schwangerschaft und möchten bei Komplikationen und / oder der Geburt durch Ihren Vertrauensarzt / Gynäkologen im Privatspital betreut werden, dann müssen Sie die Zusatzversicherung vor Eintritt der Schwangerschaft abgeschlossen haben. Vorsicht: Viele Versicherungen verlangen sogar, dass Sie zuerst bis zu 2 Jahren versichert sein müssen, bevor eine Schwangerschaft bzw. eine Geburt durch die Zusatzversicherung bezahlt wird. Hier lohnt es sich, das Kleingedruckte genau durchzulesen! Meiner Ansicht nach ist dies eine äusserst unfaire Verfahrensweise dieser Kassen, da sie die vollen Prämien für einen eingeschränkten Schutz einstreichen. Mein Tip: Gehen Sie auf keine solchen Vereinbarungen ein, denn es gibt genügend Kassen, die den Schwangerschaftsschutz ab Vertragsbeginn garantieren, wenn Sie zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht schwanger sind. Nach einer von mir kürzlich durchgeführten Umfrage ist die unten aufgeführte Liste der Kassen entstanden, welche diejenigen Kassen auflistet, welche eine faire Leistung anbietet (ohne Garantie für Vollständigkeit).
 

3. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR DAS UNGEBORENE KIND

Will man sein ungeborenes Kind bereits vorgeburtlich privat oder halbprivat versichern, gibt es leider nur wenige Kassen, die dies anbieten. Der Hintergrund ist die Angst der Versicherung einerseits, bei einer angeborenen Krankheit ein ganzes Leben lang die Behandlungskosten im Privatbereich zahlen zu müssen und der Wunsch der Eltern andererseits, genau dieses Risiko absichern zu wollen. Auch hier gibt die unten stehende Liste Auskunft, welche der Kassen eine vorgeburtliche Zusatzversicherung anbieten, und welche nicht.
 

4. FLEXIBLE VERSICHERUNGSMODELLE

Flexibel klingt immer gut: Schliesslich sind wir ja alle nicht stur und möchten immer den Umständen angepasst flexibel reagieren können. Aber aufgepasst: Dahinter versteckt sich ein Versicherungsmodell, welches meist nur die Versicherungen glücklich macht: Obwohl es unzählige Varianten gibt, ist den meisten gemeinsam, dass eine Allgemeinversicherung als Basis gilt. Bei einem Spitalaufenthalt kann dann gewählt werden, ob man lieber auf der halbprivaten oder privaten Abteilung behandelt werden möchte. Diese Wahl kommt dann aber meist sehr teuer zu stehen, da zwischen 25 und 50% oft kombiniert mit einem hohen 4-stelligen Selbstbehalt verrechnet werden, was schon bei kleineren Eingriffen schnell in den 5-stelligen Bereich hochschnellen kann.
 

5. WIESO EINE ZUSATZVERSICHERUNG

Zweifelsohne haben wir in der Schweiz ein gutes öffentliches Gesundheitssystem, auf welches wir mit Recht stolz sein können.

Eine Zusatzversicherung bietet aber trotzdem viele Vorteile, welcher jeder für sich entscheiden muss, wie wichtig sie ihm sind und wie viel sie einem wert sind.

Hier eine Auflistung der aus meiner Sicht wichtigsten Vorteile einer Privatversicherung:

  • Freie Arztwahl nicht nur im ambulanten, sondern auch im Spitalbereich. Damit verbunden die Sicherheit, dass Sie von einem erfahrenen Spezialisten operiert werden, den Sie Sich aussuchen können. Wir alle mussten einmal lernen, wir alle wissen aber auch, dass wir nicht als Genies auf die Welt kommen und somit Erfahrung und Übung brauchen bis wir eine komplexe Tätigkeit ausüben können.
  • Freie Spitalwahl: Sie möchten im Spital Ihres Vertrauens und zu einem Zeitpunkt welcher Ihnen mindestens genau so gut passt wie dem Spital, operiert werden.
  • Muss man sich einem Spitalaufenthalt unterziehen, dann soll er mindestens so angenehm wie möglich sein: Privatsphäre im Zimmer mit der Möglichkeit, geschäftlichen Verpflichtungen nachzukommen kann ebenso wichtig sein, wie eine gute Verpflegung und eine zuvorkommende, kompetente Pflege.
  • Sollte man das Pech haben und schwer krank werden, so hat man die Gewissheit, dass einem die besten Spezialisten und Spitäler zur Verfügung stehen, inklusive eventueller Rehabilitationen.
  • Wer scheut sich nicht vor einer gesundheitlichen Krise im Ausland. Mit einer Zusatzversicherung haben Sie zumindest Gewähr, dass Sie sich in die besten Hände begeben können, ohne danach vor dem finanziellen Ruin zu stehen.

Man könnte meinen, ich hätte Aktien bei den Krankenkassen. Ich kann Ihnen versichern, dem ist nicht so. Immer wieder sehe ich aber Patientinnen in meiner Sprechstunde, welche mit einer Krankheit konfrontiert werden, die sie schwer belastet, und für die sie unbedingt die bestmögliche und schnellste Behandlung wünschen. Ist die Patientin zu diesem Zeitpunkt nicht zusatzversichert, so wird sie sich an die öffentlichen Spitäler halten müssen. Zudem ist dann auch die Möglichkeit vorbei, zu einem späteren Zeitpunkt eine Zusatzversicherung abzuschliessen, da diese meist nur gesunden Menschen angeboten wird. Ein Haus können Sie auch nicht während eines Vollbrandes für Feuerschäden versichern. Schliessen Sie deshalb eine Zusatzversicherung ab, solange Sie noch gesund sind. Danach ist es zu spät!

Groupe Mutuel
www.groupemutuel.ch 
Tel: 0848-803 111

Karenzfrist für Schwangerschaft/Geburt:

  • Für SS keine Karenz
  • Für Geburt 12 Monate Karenz

Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich:

  • Anmeldung des Kindes für jede Zusatzversicherung mgl.

KPT KK
www.kpt.ch 
Tel: 058-3109111

Karenzfrist für Schwangerschaft/Geburt:

  • Für SS keine Karenz
  • Für Geburt 270 Tage Karenz

Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich:

  • HP und P erst möglich nach Geburt nach Gesundheitsfragebogen

SUPRA
www.supra.ch 
Tel: 021-6145332

Karenzfrist für Schwangerschaft/Geburt:

  • Für SS 12 Monate Karenz

Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich:

  • Keine Angabe

SWICA
www.swica.ch 
Tel: 044-9287034

Karenzfrist für Schwangerschaft/Geburt:

  • Für SS keine Angabe
  • Für Geburt 360 Tage Karenz

Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich:

  • Vorgeburtlich nur allgemein
  • Danach Wechsel auf P oder HP nach Gesundheitsfragebogen

EGK
www.egk.ch 
Tel: 044-3688000

Karenzfrist für Schwangerschaft/Geburt:

  • Für SS und auch Geburt Karenz von 270 Tagen

Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich:

  • Vorgeburtliche Anmeldung mgl. Aber mit Selbstbehalt 15% (HP)
  • Selbstbehalt 35% (P)

ASSURA​
www.assura.ch 
Tel: 058-7589266

Karenzfrist für Schwangerschaft/Geburt:

  • Für Mutterschaft keine Zusatzversicherung möglich

Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich:

  • Ab 6. Lebensmonat mgl. mit Gesundheitsfragebogen

Innova
www.innova.ch 
0844-866500

Karenzfrist für Schwangerschaft/ Geburt

  • Für SS und Geburt Karenz von 1 Jahr, ausser falls vorher P oder HP bei jeglicher K-Kasse

Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich

  • Mgl. mit Vorbehalt gegenüber Leiden, für die vor 2. Lebensjahr IV-Verfügung ausgesprochen wurde.

Sanitas
www.sanitas.ch 
Tel: 0844-150150

Karenzfrist für Schwangerschaft/ Geburt

  • Für SS und Geburt Karenz von 270 Tagen nach Antragseingang

Privat-Versicherung Kind vorgeburtlich

  • Wenn mind. ein Elternteil schon 270 Tage vorher HP- oder P-versichert ist

Kontakt

GYNÉ LANG

Kohlrainstrasse 10
8700 Küsnacht (Zürich)

Tel. +41 44 912 25 25
praxis@gynelang.ch
 

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00 | 14.00 - 17.00 Uhr
Dienstag08.00 - 12.00 | 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch08.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag   08.00 - 12.00 | 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 - 15.00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit

Täglich ab 08.30 - 12.00 Uhr | Mo, Di, Do 14.00 - 16.30 Uhr | Fr 13.00 - 15.00 Uhr