PAP-Abstrich/Test
Unter dem PAP-Abstrich wird die Vorsorgeuntersuchung auf Veränderungen bzw. Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs gemeint. Sie geht auf den griechischen Arzt Papanicolaou zurück, welcher die Methode beschrieben hat.
Durchführung PAP-Test
Der PAP-Abstrich wird meist anlässlich der gynäkologischen Untersuchung durchgeführt. Dazu entnimmt man mit einem feinen Bürstchen einige oberflächliche Zellen vom Muttermund, welche danach von spezialisierten zytologischen Labors untersucht werden. Die Entnahme ist weitgehend schmerzlos, nur wenige Frauen spüren eine leichte Irritation.
Aussagekraft des PAP-Tests
Ein Krebs des Gebärmutterhalses ist eine meist sehr langsame Entwicklung aber mit schwerwiegenden Folgen. Da diese Entwicklung keine Symptome wie Schmerzen oder Blutungen macht, ist es umso wichtiger, dass man einen solchen PAP-Test in regelmässigen Abständen durchführt. Mit dem Untersuch und eventuell der Bestimmung von HPV-Viren kann ein Risiko mit grosser Aussagekraft gemacht werden.
Häufigkeit der Durchführung von PAP-Test
Zwischen 18 Jahren oder nach Beginn mit Geschlechtsverkehr und 70 Jahren sollte ein PAP-Test mindestens alle 3 Jahre durchgeführt werden. Besteht eine leichte Veränderung, kann es auch sein, dass Kontrollen in kleineren Abständen notwendig sind.
Kostenübernahme des PAP-Test
Ein PAP-Test als Vorsorgeuntersuch muss von der Krankenkasse mindestens alle 3 Jahre bezahlt werden, sofern die Ergebnisse unauffällig waren. Bei suspektem Befund des PAP-Test, müssen auch Kontrollen in kürzeren Abständen bezahlt werden. Gewisse Zusatzversicherungen bezahlen den Vorsorgeabstrich – PAP-Abstrich- auch alle Jahre, so, wie es früher generell der Fall war. Selbstverständlich kann man einen solchen PAP-Test auch alle Jahre machen, die Kosten von ca. 25.- Franken müssen dann selbst bezahlt werden.
Ablauf des PAP-Testes
Der PAP-Abstrich wird anlässlich einer gynäkologischen Untersuchung durchgeführt. Diese kann aus verschiedensten Gründen erfolgen, sei es wegen Blutungs-Störungen, Schmerzen, Infekt oder ganz einfach bei einer Vorsorgeuntersuchung. Dazu entnimmt man bei der vaginalen Untersuchung mit einem feinen Bürstchen einige oberflächliche Zellen vom Muttermund.
Resultat PAP-Abstrich
Das Resultat des PAP-Abstriches erhalten sie ca. 10 Tage nach der Untersuchung. Dabei wird auch festgelegt, wann eine nächste Untersuchung empfehlenswert ist.
HPV und PAP-Test
Bis 90% der bösartigen Veränderungen am Muttermund stammen von HPV-Viren ab. Von diesen gibt es unzählige Arten, einige sind sogenannte Hochrisiko-Varianten, also gefährlicher für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs. Zusätzlich zu PAP-Test kann es sinnvoll sein, diese Viren zu bestimmen, da eine Veränderung im PAP-Test häufiger oder weniger häufig kontrolliert werden muss, je nach Vorhandensein von HPV-Viren. Der Test wird von der Krankenkasse übernommen, sofern es „indiziert“ ist, also zum Beispiel bei suspektem oder schlechtem PAP-Resultat.
HPV-Impfung
Seit einigen Jahren gibt es eine Impfung gegen gewisse häufige Arten des HPV-Virus. Empfohlen wird, diese Impfung möglichst bereits vor dem ersten Sexualverkehr durchzuführen. Die Impfung sollte auch erfolgen, wenn der PAP-Abstrich regelmässig durchgeführt wird. Bis zu einem Alter von 25 Jahren wird die Impfung vom Staat übernommen. Selbstverständlich kann man die Impfung auch später noch durchführen, sie ist auch dann noch wirksam, allerdings nur für Viren-Typen, welche nicht schon früher aufgelesen wurden. Die Kosten für die Impfung belaufen sich auf 3x 260.- Franken. Impfen muss man nach 2 und 6 Monaten. Die Impfung ist nach heutiger Meinung ungefährlich und wurde bereits millionenfach angewendet. Der Nutzen der Impfung wurde gleichzeitig mehrfach klar bewiesen.
Beurteilung des PAP-Abstriches
Die Beurteilung des PAP-Abstriches wird durch zytologische Laboratorien durchgeführt. Die Zellen werden dabei nach einer Vielfalt von Kriterien beurteilt. Am Ende der Untersuchung kann man den Abstrich nach einer der gängigen Klassifikationen beurteilen. Die gängigste und bekannteste Einteilung ist die nach Papanicolaou, die den Namen für den PAP-Test gegeben hat. Ein PAP I-II ist als Normalbefund anzusehen, ein PAP III ist eine Veränderung, welcher einem Vorstadium einer bösartigen Veränderung entsprechen kann. Ein PAP IV – V entspricht einem bösartigen Befund. Mittlerweilen gibt es zusätzlich zur herkömmlichen PAP-Klassifizierung noch verfeinerte Beurteilungen, welche (häufig zusammen mit dem Resultat des HPV_Resultates) für die Festlegung des weiteren Verfahrens herangezogen werden.
Konsequenzen eines suspekten PAP-Abstriches
Je nach Befund wird eine übliche Vorsorgeuntersuchung mindestens alle 3 Jahre, eine Kontrolle nach 6-12 Monaten oder eventuell die weitere Abklärung mittels Biopsie empfohlen. Leichte bis mässige Veränderungen können von selber wieder normalisiert werden, weshalb zuerst Kontrolluntersuchungen via PAP-Abstrich in kürzeren Abständen durchgeführt werden. Schwere Veränderungen müssen eventuell mittels Biopsie, welche ohne Betäubung in der gynäkologischen Praxis durchgeführt werden kann gesichert werden, oder durch eine Ringbiopsie im Spital unter Narkose direkt behandelt werden. Eine solche Ringbiopsie oder Konisation wird heutzutage meist mit einer elektrischen Schlinge ambulant durchgeführt. Sie ist nicht gefährlich und bei fachgerechter Durchführung ist eine Schwangerschaft danach problemlos möglich. Im Anschluss an eine Operation sind immer engmaschige PAP-Abstriche notwendig, um ein mögliches Rezidiv frühzeitig zu erkennen.
Das können wir für Sie tun im Bezug auf die Vorsorge mittels PAP-Abstrich
Der Abstrich wird von uns Fachärztinnen und Fachärzten kompetent durchgeführt. Zusätzlich zum PAP-Abstrich wird der Muttermund mit einem Vergrösserungs-apparat, dem sogenannten Kolposkop, beurteilt. Bei Unklarheiten oder pathologischen Resultaten sind wir für Sie da bis und mit allen Einzelschritten der Kontrolle und nötigen Behandlungen. Sollten Sie von Auswärts einen derartigen Befund erhalten haben, stehen wir Ihnen auch gerne für eine Zweitmeinung zur Verfügung. Melden Sie Sich einfach bei unseren Praxisassistentinnen unter 044 912 25 25.
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